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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

La Clé Management · Stand: 05.2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen La Clé Management („Agentur“) und Creator:innen im Rahmen einer gewerblichen Zusammenarbeit. Es wird ausschließlich mit Unternehmer:innen nach § 14 BGB gearbeitet. Abweichende Bedingungen gelten nur mit schriftlicher Zustimmung.

2. Leistungen der Agentur

La Clé Management bietet strategisches, organisatorisches und vermittelndes Management. Dazu gehören unter anderem:

  • Strategieberatung, Markenaufbau, Positionierung
  • Redaktionsplanung, Monetarisierungsstrategie, Plattformoptimierung
  • Kooperationsvermittlung und -verhandlung
  • Management von Buchungen (z. B. Werbung, TV, Streaming)
  • Technische Unterstützung bei Accountstruktur & Preisgestaltung
  • Betreuung von Social-Media-Accounts

Die Agentur bietet keine Content-Produktion, Rechts- oder Steuerberatung.

3. Mitwirkungspflichten

Creator:innen stellen alle notwendigen Informationen, Inhalte und Zugangsdaten bereit und halten vereinbarte Deadlines ein. Bei Nichterfüllung haftet die Agentur nicht für Verzögerungen oder Misserfolge.

4. Exklusivität und Kooperationsabwicklung

Die Zusammenarbeit erfolgt exklusiv, plattformübergreifend und weltweit. Alle Kooperationen laufen über die Agentur. Eigenständige Verhandlungen sind unzulässig. Bei Verstoß drohen Vertragsstrafen (5.000 € bis 10.000 € oder entgangene Provision).

5. Vergütung

Vergütung erfolgt in der Regel auf Provisionsbasis (z. B. 20 % Influencer, 40 % Creator-Strategie). Abrechnung monatlich auf Basis der tatsächlichen Einnahmen. Bei früher Kündigung erfolgt Stundenabrechnung (100 €/h netto). Zahlungsverzug berechtigt zur Leistungseinstellung.

6. Nutzungsrechte & Vertraulichkeit

Alle Konzepte und Strukturen bleiben Eigentum der Agentur. Nutzung außerhalb der Zusammenarbeit ist untersagt. Bei Verstoß: Vertragsstrafe (7.500 € bis 10.000 €). Inhalte dürfen online verbleiben.

7. Haftung

Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Creator:innen haften für eigene Inhalte, Verstöße (z. B. Urheberrecht, Kennzeichnungspflicht) und stellen die Agentur frei.

5. Vergütung

Die Vergütung der Agentur richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag zwischen der Agentur und der jeweiligen Creator:in. In der Regel erfolgt die Abrechnung auf Basis der tatsächlich erzielten Erlöse oder vereinbarten Leistungen.

Die Details zu Provisionsmodellen, Zahlungsfristen und Sondervereinbarungen werden vertraglich festgelegt. Bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit gelten ebenfalls die im Vertrag festgehaltenen Bestimmungen.

9. Datenschutz & Verschwiegenheit

Vertraulichkeit gilt für alle Informationen, Tools und Kontakte. Geregelt durch NDA. Verstöße führen zu Vertragsstrafe und Schadenersatz.

10. Kooperationspartner & Fremdeigentum

Kooperationsverhandlungen erfolgen über die Agentur. Fremdeigentum (Produkte, Locations etc.) ist sorgfältig zu behandeln. Vertragswidriges Verhalten führt zu Schadenersatzpflicht oder Vertragsstrafe.

11. Mediation & Gerichtsstand

Im Streitfall ist zunächst Mediation vorgesehen. Gerichtsstand ist Hannover. Es gilt deutsches Recht.


Diese Zusammenfassung dient der Übersicht. Verbindlich ist der vollständige Vertragstext.

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